Versicherungsmakler Sascha Gottwald
Das Aufgabengebiet des Versicherungsmaklers ist gesetzlich geregelt und im Sachwalterurteil des BGH aus dem Jahr 1985 definiert.
Die konkreten Aufgaben dabei sind:
• die gesamte unabhängige Beratung vor Abschluss eines Versicherungsvertrages
• die Betreuung des Vertrages während der Vertragslaufzeit
• die Abwicklung der Schadensfälle.
Die Vergütung für diese Tätigkeiten erhält der Versicherungsmakler als Courtage von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Dem Kunden entstehen (neben der Prämie für den abgeschlossenen Versicherungsvertrag) keinerlei zusätzliche Kosten.
Sascha Gottwald
Mit dieser Definition ist eine klare Abgrenzung zum sogenannten Versicherungsvertreter (einer Agentur) gegeben. Der Vertreter ist immer Teil der Vertriebsorganisation eines Versicherers und an dessen Weisungen gebunden.
Auf den Punkt: Der Makler vertritt die Interessen der Kunden, der Vertreter die der Versicherungsgesellschaft.